Zusatzmodule für Microsoft Dynamics™ NAV
exposys - Atlas Ausfuhr (AES) für Microsoft Dynamics NAV
Allen exportierenden Unternehmen, die ihre Unternehmensprozesse mit
Hilfe von Microsoft Dynamics NAV steuern, verhilft exposys dazu, am
ATLAS-Nachrichtenverkehr teilzunehmen und ihre Ausfuhren
automatisiert und sicher durchzuführen.
exposys ist einfach in die bestehende Microsoft Dynamics NAV Umgebung zu zusätzliche Informationen:
integrieren. Mit exposys lässt sich ein Warenausgang „per Mausklick” über einen
Exposys-Factsheet
Web-Service an den AES-Smart Client übertragen. Die durchgeführte 
Plausibilitätsprüfung sorgt für eine unmittelbare Rückmeldung im Falle falscher
oder fehlender Angaben.
exposys übermittelt der Zollbehörde die Ausfuhranträge auf elektronischem Weg
und empfängt so auch Genehmigungen oder Ablehnungen der Ausfuhr. Aus
exposys heraus lässt sich jederzeit der Status der Ausfuhrgenehmigung verfolgen.
Das Altlas Export System ist ab der Version Navision 3.6
(heute Microsoft Dynamics NAV) verfügbar.
Pluspunkte für exposys – die Ausfuhrabwicklung in Microsoft Dynamics™
NAV:
• Zertifizierung durch die KoSt ATLAS
• für Microsoft Dynamics NAV zertifiziert und vollständig integriert
• umfangreiche Prozessunterstützung
• leicht und intuitiv zu erlernen
• automatische Plausibilitätsprüfungen
• Unterstützung von Navigate
• Mehrmandantenfähig
• automatische Aktualisierung von Statusmeldungen, Zollpapieren sowie
Stammdaten
• mehr als 100 Formulare mit FormularOne
• Online Umsatzsteuer-ID-Prüfung
• Sanktionslisten-Screening mit Sanscreen
• ASP-Lösung oder Inhouse-Lösung
Die Leistungsbeschreibung können Sie auf dieser Seite unter exposys – Factsheet
herunterladen oder sehen Sie sich den Ablauf auf der Seite unseres Entwicklungs-
partners im Film an:
ATLAS steht für „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-
System”.
Es handelt sich dabei um ein EDV-Verfahren der deutschen Zollverwaltung zur
Automatisierung und Beschleunigung der Zollabwicklung. Mit ATLAS werden
schriftliche Formulare und Dokumente für die Zollabwicklung durch elektronische
Nachrichten im EDIFACT-Format ersetzt.
Das ATLAS – Ausfuhrverfahren besteht aus AES (Automated Export System) und
ECS (Export Control System). Es wurde im August 2006 eingeführt und löst das
bisherige papiergebundene Verfahren ab. Dies bedeutet, dass keine
papiergestützten Ausfuhranmeldungen mehr möglich sind. Ohne eine Teilnahme
an ATLAS -Ausfuhr ist keine vereinfachte Ausfuhr mehr durchführbar.
Voraussetzung für das ATLAS -Verfahren ist eine von der Behörde zertifizierte
Software.
Neben der Erfüllung der behördlichen Anforderungen ergeben sich noch eine
Reihe weiterer Vorteile durch die Teilnahme an ATLAS AES Ausfuhr:
• Der Gang zum Zollamt entfällt
• automatisierte Plausibilisierung der Anmeldung
• sofortige Rückmeldung vom Zollamt
• Vermeidung von langen Liege- und Wartezeiten der Ware
• einfachere Zoll- und Umsatzsteuerprüfung
• automatischer Empfang von Ausfuhrbegleitdokumenten und Ausfuhrbestätigungen
• kein ineffizientes Formulartippen an der Schreibmaschine
• volle Integration in die Warenwirtschaft von Microsoft Dynamics NAV
Je früher sich ein Unternehmen zur Teilnahme an ATLAS-Ausfuhr entscheidet,
desto früher können die gesamten Vorteile genutzt werden.
Weiterführende Links:
Aktuelle ATLAS-Infos der Behörde: www.zoll.de
ATLAS-Seiten der deutschen Zollverwaltung: www.zoll.de
Liste der Dienststellennummern : ec.europa.eu
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.ausfuhrkontrolle.info
Weitere Hintergrundinformationen zu ATLAS-Ausfuhr:
Mit ATLAS-Ausfuhr wurde der dritte zollrechtliche Verfahrensbereich innerhalb
ATLAS umgesetzt. Schon bald muss jede Ausfuhranmeldung mittels einer
elektronischen Nachricht an die Behörde übermittelt werden. Im Rahmen des
internationalen EDV-Projekts ECS/AES (Export Control System/Automated Export
System) unter Leitung der Europäischen Kommission und unter Mitwirkung der
EU-Mitgliedstaaten hat die deutsche Zollverwaltung das zollrechtliche
Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS mit der
flächendeckenden Echtbetriebsaufnahme zum 01. August 2006 planmäßig
umgesetzt.
Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B.
Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird
die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und
beschleunigt. Für die Verfahrensbereiche “Einfuhr” und “Versand” ist ATLAS
schon seit mehreren Jahren bei der Behörde und den Wirtschaftsbeteiligten
erfolgreich im Einsatz.
Mit ATLAS-Ausfuhr wurde nun der dritte zollrechtliche Verfahrensbereich
innerhalb ATLAS umgesetzt. Ab 01. Juli 2009 muss jede Ausfuhranmeldung
mittels einer elektronischen Nachricht an die Behörde übermittelt werden.
Schriftliche Ausfuhranmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch in wenigen
Ausnahmefällen zulässig. Exportierende Unternehmen in Deutschland müssen
sich in den nächsten zwei Jahren auf das geänderte Verfahren einstellen und
prüfen, in welcher Art sie an ATLAS-Ausfuhr teilnehmen wollen.
Auszüge aus dem BMF-Erlass vom 22.11.2006:
Außenwirtschaftsrecht/ Ausfuhrverfahren/ Annahme des Verordnungsentwurfs
zur Änderung der ZK-DVO zur Umsetzung der VO (EG) Nr. 648/2005 –
Auswirkungen auf das Ausfuhrverfahren (III B 3 – A 0201/06/0002 – Dok.-Nr.
2006/0222460 vom 22. November 2006) Quelle: PDF auf www.zoll.de
• Ab dem 1. Juli 2009 besteht die Pflicht zur Abgabe elektronischer
Anmeldungen bei der Aus- und Wiederausfuhr.
• Ab dem 1. Juli 2009 besteht die Verpflichtung zur fristgerechten Abgabe
von Voranmeldungen bei der Ausfuhr und Wiederausfuhr […].
• Ab dem 1. Juli 2009 gilt die Pflicht zur Abgabe elektronischer
Vorabanmeldungen unter Berücksichtigung der neuen Voranmeldefristen
und der sicherheitsbedingten Daten des Anhangs 30a auch im
Vorausanmeldeverfahren nach § 13 AWV. […]
Auf die Möglichkeit zur sofortigen Teilnahme am elektronischen
Ausfuhrverfahren im Rahmen des Anschreibeverfahrens, das auch für
direkte Ausfuhren aus Deutschland in Anspruch genommen werden kann,
wird ebenfalls hingewiesen. […]

