Zusatzmodule für Microsoft Dynamics™ NAV

 

exposys - Atlas Ausfuhr (AES) für Microsoft Dynamics NAV

 

Allen exportierenden Unternehmen, die ihre Unternehmensprozesse mit

Hilfe von Microsoft Dynamics NAV steuern, verhilft exposys dazu, am

ATLAS-Nachrichtenverkehr teilzunehmen und ihre Ausfuhren

automatisiert und sicher durchzuführen.

exposys ist einfach in die bestehende Microsoft Dynamics NAV Umgebung zu            zusätzliche Informationen:

integrieren. Mit exposys lässt sich ein Warenausgang „per Mausklick” über einen        Exposys-Factsheet

Web-Service an den AES-Smart Client übertragen. Die durchgeführte

Plausibilitätsprüfung sorgt für eine unmittelbare Rückmeldung im Falle falscher

oder fehlender Angaben.

exposys übermittelt der Zollbehörde die Ausfuhranträge auf elektronischem Weg

und empfängt so auch Genehmigungen oder Ablehnungen der Ausfuhr. Aus

exposys heraus lässt sich jederzeit der Status der Ausfuhrgenehmigung verfolgen.

Das Altlas Export System ist ab der Version Navision 3.6

(heute Microsoft Dynamics NAV) verfügbar.

 

Pluspunkte für exposys – die Ausfuhrabwicklung in Microsoft Dynamics™

NAV: 

 

  Zertifizierung durch die KoSt ATLAS
  für Microsoft Dynamics NAV zertifiziert und vollständig integriert
  umfangreiche Prozessunterstützung
  leicht und intuitiv zu erlernen
  automatische Plausibilitätsprüfungen
  Unterstützung von Navigate
  Mehrmandantenfähig
  automatische Aktualisierung von Statusmeldungen, Zollpapieren sowie

    Stammdaten
  mehr als 100 Formulare mit FormularOne
  Online Umsatzsteuer-ID-Prüfung
  Sanktionslisten-Screening mit Sanscreen
  ASP-Lösung oder Inhouse-Lösung

 

Die Leistungsbeschreibung können Sie auf dieser Seite unter exposys – Factsheet

herunterladen oder sehen Sie sich den Ablauf auf der Seite unseres Entwicklungs-

partners im Film an:

 

 

 

 

 

ATLAS steht für „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-

System”.

 

Es handelt sich dabei um ein EDV-Verfahren der deutschen Zollverwaltung zur

Automatisierung und Beschleunigung der Zollabwicklung. Mit ATLAS werden 

schriftliche Formulare und Dokumente für die Zollabwicklung durch elektronische

Nachrichten im EDIFACT-Format ersetzt.
Das ATLAS – Ausfuhrverfahren besteht aus AES (Automated Export System) und

ECS (Export Control System). Es wurde im August 2006 eingeführt und löst das

bisherige papiergebundene Verfahren ab. Dies bedeutet, dass keine

papiergestützten Ausfuhranmeldungen mehr möglich sind. Ohne eine Teilnahme

an ATLAS -Ausfuhr ist keine vereinfachte Ausfuhr mehr durchführbar.

Voraussetzung für das ATLAS -Verfahren ist eine von der Behörde zertifizierte

Software.
Neben der Erfüllung der behördlichen Anforderungen ergeben sich noch eine

Reihe weiterer Vorteile durch die Teilnahme an ATLAS AES Ausfuhr:

 

  Der Gang zum Zollamt entfällt
  automatisierte Plausibilisierung der Anmeldung
  sofortige Rückmeldung vom Zollamt
  Vermeidung von langen Liege- und Wartezeiten der Ware
  einfachere Zoll- und Umsatzsteuerprüfung
  automatischer Empfang von Ausfuhrbegleitdokumenten und Ausfuhrbestätigungen
  kein ineffizientes Formulartippen an der Schreibmaschine
  volle Integration in die Warenwirtschaft von Microsoft Dynamics NAV

Je früher sich ein Unternehmen zur Teilnahme an ATLAS-Ausfuhr entscheidet,

desto früher können die gesamten Vorteile genutzt werden.

 

Weiterführende Links:

Aktuelle ATLAS-Infos der Behörde: www.zoll.de
ATLAS-Seiten der deutschen Zollverwaltung: www.zoll.de
Liste der Dienststellennummern : ec.europa.eu
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.ausfuhrkontrolle.info

 

Weitere Hintergrundinformationen zu ATLAS-Ausfuhr:

Mit ATLAS-Ausfuhr wurde der dritte zollrechtliche Verfahrensbereich innerhalb

ATLAS umgesetzt. Schon bald muss jede Ausfuhranmeldung mittels einer

elektronischen Nachricht an die Behörde übermittelt werden. Im Rahmen des

internationalen EDV-Projekts ECS/AES (Export Control System/Automated Export

System) unter Leitung der Europäischen Kommission und unter Mitwirkung der

EU-Mitgliedstaaten hat die deutsche Zollverwaltung das zollrechtliche

Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS mit der

flächendeckenden Echtbetriebsaufnahme zum 01. August 2006 planmäßig

umgesetzt.

Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B.

Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird

die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und

beschleunigt. Für die Verfahrensbereiche “Einfuhr” und “Versand” ist ATLAS

schon seit mehreren Jahren bei der Behörde und den Wirtschaftsbeteiligten

erfolgreich im Einsatz.
Mit ATLAS-Ausfuhr wurde nun der dritte zollrechtliche Verfahrensbereich

innerhalb ATLAS umgesetzt. Ab 01. Juli 2009 muss jede Ausfuhranmeldung

mittels einer elektronischen Nachricht an die Behörde übermittelt werden.

Schriftliche Ausfuhranmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch in wenigen

Ausnahmefällen zulässig. Exportierende Unternehmen in Deutschland müssen

sich in den nächsten zwei Jahren auf das geänderte Verfahren einstellen und

prüfen, in welcher Art sie an ATLAS-Ausfuhr teilnehmen wollen.

 

Auszüge aus dem BMF-Erlass vom 22.11.2006:

Außenwirtschaftsrecht/ Ausfuhrverfahren/ Annahme des Verordnungsentwurfs

zur Änderung der ZK-DVO zur Umsetzung der VO (EG) Nr. 648/2005 –

Auswirkungen auf das Ausfuhrverfahren (III B 3 – A 0201/06/0002 – Dok.-Nr.

2006/0222460 vom 22. November 2006) Quelle: PDF auf www.zoll.de

 

  Ab dem 1. Juli 2009 besteht die Pflicht zur Abgabe elektronischer

     Anmeldungen bei der Aus- und Wiederausfuhr.
  Ab dem 1. Juli 2009 besteht die Verpflichtung zur fristgerechten Abgabe

     von Voranmeldungen bei der Ausfuhr und Wiederausfuhr […].
  Ab dem 1. Juli 2009 gilt die Pflicht zur Abgabe elektronischer

     Vorabanmeldungen unter Berücksichtigung der neuen Voranmeldefristen 

     und der sicherheitsbedingten Daten des Anhangs 30a auch im

     Vorausanmeldeverfahren nach § 13 AWV. […]
     Auf die Möglichkeit zur sofortigen Teilnahme am elektronischen

     Ausfuhrverfahren im Rahmen des Anschreibeverfahrens, das auch für

     direkte Ausfuhren aus Deutschland in Anspruch genommen werden kann,

     wird ebenfalls hingewiesen. […]


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